Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vorab kommunizierte Tool (z. B. Anmeldeformular, E-Mail o. Ä.). Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung schriftlich bestätigt ist. Wir raten den Teilnehmern, mit dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. den Vollkaskoversicherungsschutz im Hinblick auf die geplante Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der das eigene Fahrzeug genutzt wird, zu klären.

Führerschein
Alle Teilnehmer müssen sich mit einem gültigen Führerschein ausweisen. Des Weiteren versichern die Teilnehmer, dass gegen sie kein behördliches Fahrverbot verhängt wurde. Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf die Teilnahme. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

Sicherheitsvorkehrungen
Über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Porsche Zentrum Soest Folge zu leisten. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben. Während der Veranstaltung bestehen ein absolutes Alkoholverbot und ein Verbot von Drogen sowie sonstiger berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin sind die Mitarbeiter des Porsche Zentrum Soest berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

Änderung | Absagen von Veranstaltungen
Das Porsche Zentrum Soest behält sich vor, wegen höherer Gewalt, extremer Witterungsbedingungen, behördlicher Anordnungen aus Sicherheits- oder anderen wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen, den Inhalt von Veranstaltungen zu ändern oder diese abzusagen bzw. nach Beginn abzubrechen. Bei einer Absage oder einem Abbruch von Veranstaltungen erhält der Teilnehmer gezahlte Teilnahmegebühren umgehend zurück. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die das Porsche Zentrum Soest nicht zu vertreten hat, abgebrochen oder abgesagt werden, ist das Porsche Zentrum Soest berechtigt, bei ihnen angefallene Kosten angemessen festzusetzen und diese bei Rückzahlung der Teilnahmegebühren einzubehalten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Wir haften für keine Verkehrsverstöße, wie beispielsweise Blitzer oder das Missachten der Straßenverkehrsordnung. Zudem wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Teilnahmegebühr und Leistung
Die anfallende Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen zu begleichen.

Eigenkosten der Teilnehmer
Nebenkosten wie Kosten für Getränke und Speisen, die über unser Angebot hinausgehen, Telefonkosten, Kosten für den Betrieb des eigenen Fahrzeugs sowie Kosten für An- und Abreise müssen selbst übernommen werden, es sei denn dies wurde vorab anders kommuniziert.

Stornobedingungen
Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Marketingabteilung des Porsche Zentrum Soest, die Kontaktdaten der Verantwortlichen finden Sie auf der Homepage. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Stornierung der Teilnahme bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist für den Teilnehmer kostenlos möglich. Danach werden folgende Stornogebühren berechnet: zwischen 14 und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Compliance
Bitte stellen Sie sicher, dass die Annahme der Einladung nicht mit den Compliancerichtlinien Ihres Unternehmens im Widerspruch steht.

§ 37 b
Das Porsche Zentrum Soest übernimmt alle nach § 37 b Einkommensteuergesetz in Zusammenhang mit dieser Einladung anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen.